Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben
Navigation Angebote

Qualitätskriterien

Qualitätskriterien für Rollstuhlfahrer

Für die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – (teilweise) barrierefrei für Rollstuhlfahrer“ gelten die im Folgenden dargestellten Qualitätskriterien:

Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefreiKennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“

Allgemeines:

  • Alle Durchgänge/Türen in öffentlichen Bereichen sind mindestens 90 cm breit.
  • Alle Durchgänge/Türen in nicht-öffentlichen Bereichen wie in Hotelzimmern/Ferienwohnungen etc. sind mindestens 80 cm breit.
  • Bewegungsflächen vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen in öffentlichen Bereichen sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.
    (Tür, Rampe, Aufzug/Treppen- oder Hublift, Schalter/Tresen/Kasse, Station/Objekt/Exponat, Umkleidekabine, Sauna, Automat)
  • Bewegungsflächen vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern/Ferienwohnungen und Sanitärräumen etc. sind mindestens 120 cm x 120 cm groß.
    (Tür, Schlafraum, WC, Waschbecken, Standliege/Klappliege, Küchenzeile, Sauna)

Parkplatz:

  • Es muss mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden sein, der als solcher gekennzeichnet ist.
  • Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm.

Weg außen:

  • Die Breite des Weges beträgt mindestens 150 cm. Bei Wegen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mindestens 120 cm breit sein.
  • Die lichte Breite des Weges darf durch Ausstattungsgegenstände nicht eingeschränkt werden, oder die Breite beträgt immer noch mindestens 90 cm.
  • Sofern Umlaufschranken vorhanden sind, ist die Bewegungsfläche dazwischen mindestens 150 cm x 150 cm groß.
  • Sofern Poller vorhanden sind, ist der Abstand zwischen den Pollern mindestens 90 cm.
  • Die maximale Längsneigung beträgt 6% auf einer Länge von maximal 10 m. Bei mehr als 10 m Länge ist ein mindestens 1,50 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.

Türen in und zu Hotelzimmern/Ferienwohnungen etc.:

  • Die schmalste Durchgangsbreite darf nicht weniger als 80 cm betragen.
  • Die Türschwelle darf nicht höher als 2 cm sein.
  • Bewegungsflächen vor/hinter Türen sind mindestens 120 cm x 120 cm groß.

Türen in öffentlich zugänglichen Bereichen:

  • Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein.
  • Die schmalste Durchgangsbreite darf nicht weniger als 90 cm betragen.
  • Die Türschwelle darf nicht höher als 2 cm sein.
  • Bewegungsflächen vor/hinter Türen sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.
  • Bewegungsflächen vor/hinter Türen in und zu öffentlichen Sanitärräumen sind mindestens 120 cm x 120 cm groß.

Flur/Weg/Gang innen:

  • Die Breite des Flurs/Weges/Ganges beträgt (ohne Berücksichtigung von Türen und Durchgängen) mindestens 150 cm. Flure/Wege/Gänge mit weniger als 6 m Länge müssen mindestens 120 cm breit sein.

Schwelle/Stufe/Treppe:

  • Es dürfen keine Stufen vorhanden sein. Schwellen dürfen max. 2 cm hoch sein.

Rampe (Bauwerke):

  • Die maximale Längsneigung beträgt 6 %. Nach 6 m Rampenlauf mit 3-6 % Neigung muss ein Podest von mind. 120 x 150 cm mit einer Längsneigung von < 3 % vorhanden sein.
  • Die geringste nutzbare Laufbreite muss mindestens 120 cm betragen.
  • Die Bewegungsfläche vor der Rampe sowie am Ende der Rampe ist mind. 150 cm x 150 cm groß.

Aufzug/Lift:

  • Die Bewegungsfläche vor dem Aufzug/Lift beim Einstieg und Ausstieg ist mind. 150 cm x 150 cm groß.
  • Die Kabinengröße muss mindestens 110 cm x 140 cm betragen.
  • Bei einem Treppenplattformlift muss die Plattform mindestens 80 cm x 125 cm groß sein.
  • Bei einem Hublift muss die Plattform mindestens 90 cm x 140 cm groß sein.

Schalter/Tresen/Kasse:

  • Die Bewegungsfläche vor dem Schalter/Tresen/Kasse ist mind. 150 cm x 150 cm groß.

Station/Objekt/Exponat:

  • Die Bewegungsfläche vor der Station/dem Objekt/Exponat muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.

Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:

  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen.

Schlafraum:

  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 80 cm betragen.
  • Bewegungsflächen vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) sind mindestens 120 cm x 120 cm groß.
  • Wenn Sie am Fußende des Bettes stehen und auf das Kopfkissen sehen, ist die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem Bett mindestens 120 cm x 120 cm groß.

Sanitärraum:

  • Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen. Die Breite der Türen zu Sanitärräumen in Hotelzimmern/Ferienwohnungen etc. muss mindestens 80 cm betragen. Zu öffentlichen Sanitärräumen muss sie mindestens 90 cm betragen.
  • WC: Die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem WC muss mindestens 90 cm breit sein, keine Anforderung an die Tiefe der Bewegungsfläche. Die Bewegungsfläche vor dem WC muss mind. 120 cm x 120 cm groß sein. Es müssen links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden sein. An der Seite, an der das WC anfahrbar ist, muss der Haltegriff hochklappbar sein.
  • Waschbecken: Die Bewegungsfläche vor dem Waschbecken muss mind. 120 cm x 120 cm groß sein. Das Waschbecken muss in einer Höhe von 67 cm unterfahrbar sein. Ein Spiegel über dem Waschbecken muss im Stehen und Sitzen einsehbar sein.
  • Dusche: Der Höhenunterschied zwischen der Oberkante Duschplatz/Duschwanne zum angrenzenden Bodenbereich darf 2 cm nicht überschreiten. Die Bewegungsfläche in der Dusche muss mindestens 120 cm x 120 cm groß sein. Ein Duschstuhl/Duschsitz ist vorhanden. Ein Haltegriff muss in der Dusche vorhanden sein.
  • Sofern eine Standliege/Klappliege vorhanden ist, muss die Bewegungsfläche davor mind. 120 cm x 120 cm betragen.

Küche:

  • Die schmalste Durchgangsbreite der Küche (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 80 cm betragen.
  • Die Bewegungsfläche vor der Küchenzeile (Herd, Spüle) muss mindestens 120 cm x 120 cm groß sein.

Speiseraum:

  • Tische dürfen max. 80 cm hoch sein. Sie müssen in 67 cm Höhe 30 cm tief unterfahrbar sein.
  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen.

Umkleidekabine:

  • Die Bewegungsfläche in der Umkleide muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.

Schwimmbad:

  • Für den Einstieg in das Becken müssen entweder ein Personenlift, eine Rampe, flache Treppenstufen mit Handlauf oder ein hochliegender Beckenrand in Sitzhöhe über dem Beckenumgang vorhanden sein.

Sauna:

  • Die Bewegungsfläche vor der unteren Sitzbank muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein. In Saunen in Ferienwohnungen/Ferienhäusern/Hotelsuiten usw. muss diese mind. 120 cm x 120 cm groß sein.

Automat:

  • Die Bewegungsfläche vor dem Automat muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.

Kabinenraum/Bergbahn:

  • Fahrgäste im Rollstuhl werden befördert.
  • Die Bewegungsfläche vor der Kabine beim Ein- und Ausstieg ist mind. 150 cm x 150 cm groß.
  • Der horizontale Abstand zwischen Kabine und Bahnsteigkante (Steigkante) beträgt max. 5 cm.
  • Der Ein- bzw. Ausstieg in die Kabine erfolgt stufenlos bzw. über eine Schwelle (Höhenunterschied) von  max. 2 cm.
  • Die Größe der Stellfläche(n) für Rollstuhlnutzer innerhalb der Kabine muss mind. 150 cm x 150 cm betragen.

Radweg:

(Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)

  • siehe Anforderungen „teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
  • Ergänzende Hinweise Parkplatz:
    • Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Radwegs (in maximal 500 m Entfernung vom Radweg) ein Parkplatz vorhanden.
    • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden, der als solcher gekennzeichnet ist.
    • Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm.
    • Der Radweg ist vom Parkplatz aus stufenlos (Schwelle von maximal 3 cm möglich) erreichbar.

Wanderweg:

  • Der Wanderweg ist durchgängig 180 cm breit. Bei einem schmaleren Wegabschnitt (Minimum 90 cm Breite) sind in ausreichenden Abständen (Sichtweite) Begegnungsflächen mit 180 cm Breite und 180 cm Tiefe vorhanden.
  • Der Wanderweg ist stufenlos. Ist eine Schwelle vorhanden (Bordsteinkante u. a.), darf diese maximal 3 cm hoch sein (treppenförmige, hintereinanderliegende Schwellen sind ausgeschlossen).
  • Die maximale Längsneigung beträgt 6% auf einer Länge von maximal 10 m. Bei mehr als 10 m Länge ist ein mindestens 1,50 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.
  • Der Wanderweg ist leicht begeh- und befahrbar (z. B. gepflegte wassergebundene Decke, Asphalt, ebenes Natursteinpflaster mit gleichartiger Oberflächenqualität, Betonsteinpflaster).
  • Quer zur Laufrichtung verlaufende Bodenvertiefungen (z. B. Entwässerungsrinne) sind maximal 5 cm breit.
  • Bei Holzbohlenwegen/Bohlenstegen ist der Abstand zwischen den einzelnen Elementen maximal 3 cm groß.
  • Bei Umlaufschranken ist die Bewegungsfläche dazwischen mindestens 150 cm x 150 cm groß.
  • Bei Pollern ist der Abstand zwischen den Pollern mindestens 90 cm groß.
  • Die lichte Breite neben Hindernissen/Rahmensperren/Schranken beträgt mindestens 90 cm.
  • Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
  • Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
  • Ergänzende Hinweise Parkplatz:
    • Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
    • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden, der als solcher gekennzeichnet ist.
    • Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm.
    • Der Wanderweg ist vom Parkplatz aus stufenlos (Schwelle von maximal 3 cm möglich) erreichbar.

 

Barrierefreiheit geprüft – barrierefreiKennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Rollstuhlfahrer“

Allgemeines:

  • Alle Durchgänge/Türen sind mindestens 90 cm breit.
  • Bewegungsflächen vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.
    (Tür, Rampe, Aufzug/Treppen- oder Hublift, Schalter/Tresen/Kasse, Schlafraum, Küchenzeile, WC, Waschbecken, Standliege/Klappliege, Umkleidekabine, Sauna, Automat)

Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger:

  • Die Bewegungsfläche entlang des Bahn-/Bussteigs/Schiffsanlegers muss mindestens 250 cm breit sein.

Parkplatz:

  • Es muss mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden sein, der als solcher gekennzeichnet ist.
  • Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm.
  • Der Parkplatz muss von der Oberflächenbeschaffenheit her erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar sein.

Weg außen:

  • Die Breite des Weges beträgt mindestens 150 cm. Bei Wegen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mindestens 120 cm breit sein.
  • Die lichte Breite des Weges darf durch Ausstattungsgegenstände nicht eingeschränkt werden, oder die Breite beträgt immer noch mindestens 90 cm.
  • Sofern Umlaufschranken vorhanden sind, ist die Bewegungsfläche dazwischen mindestens 150 cm x 150 cm groß.
  • Sofern Poller vorhanden sind, ist der Abstand zwischen den Pollern mindestens 90 cm.
  • Der Weg muss von der Oberflächenbeschaffenheit her leicht begeh- und befahrbar sein (z. B. Asphalt, engfugige Platten etc.).
  • Die maximale Längsneigung beträgt 6% auf einer Länge von maximal 10 m. Bei mehr als 10 m Länge ist ein mindestens 1,50 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.

Tür:

  • Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein.
  • Die schmalste Durchgangsbreite darf nicht weniger als 90 cm betragen.
  • Die Türschwelle darf nicht höher als 2 cm sein.
  • Bewegungsflächen vor und hinter Türen sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.

Flur/Weg/Gang innen:

  • Die Breite des Flurs/Weges/Ganges beträgt (ohne Berücksichtigung von Türen und Durchgängen) mindestens 150 cm. Flure/Wege/Gänge mit weniger als 6 m Länge müssen mindestens 120 cm breit sein.

Schwelle/Stufe/Treppe:

  • Es dürfen keine Stufen vorhanden sein. Schwellen dürfen max. 2 cm hoch sein.

Rampe (Bauwerke):

  • Die maximale Längsneigung beträgt 6 %. Nach 6 m Rampenlauf mit 3-6 % Neigung muss ein Podest von mind. 120 x 150 cm mit einer Längsneigung von < 3 % vorhanden sein.
  • Die geringste nutzbare Laufbreite muss mindestens 120 cm betragen.
  • Die Bewegungsfläche vor der Rampe sowie am Ende der Rampe ist mind. 150 cm x 150 cm groß.

Aufzug/Lift:

  • Die Bewegungsfläche vor dem Aufzug/Lift beim Einstieg und Ausstieg ist mind. 150 cm x 150 cm groß.
  • Die Kabinengröße muss mindestens 110 cm x 140 cm betragen.
  • Bei einem Treppenplattformlift muss die Plattform mindestens 80 cm x 125 cm groß sein.
  • Bei einem Hublift muss die Plattform mindestens 90 cm x 140 cm groß sein.
  • Die Bedienelemente müssen in einem horizontalen Tableau angeordnet sein, oder es müssen die Bedienelemente an der tiefsten Stelle nicht höher als 90 cm und an der höchsten Stelle nicht höher als 110 cm sein.
  • Der Abstand von der Ecke des Fahrkorbs bis zum ersten Befehlsgeber (mittig) muss mindestens 40 cm betragen. 

Schalter/Tresen/Kasse:

  • Die Bewegungsfläche vor dem Schalter/Tresen/Kasse ist mind. 150 cm x 150 cm groß.
  • Der Schalter/Tresen/die Kasse ist zwischen 75 und 85 cm (Oberkante) hoch, oder es ist eine andere, gleichwertige Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen vorhanden.

Station/Objekt/Exponat:

  • Die Bewegungsfläche vor der Station/dem Objekt/Exponat muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.
  • Die Station/das Objekt/Exponat muss im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar sein.
  • Die Informationen müssen im Sitzen lesbar sein.

Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:

  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen.
  • Die Exponate müssen überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar sein.
  • Die Informationen zu den Exponaten müssen überwiegend im Sitzen lesbar sein.

Raum:

  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen.
  • In Räumen mit fest installierten Sitzen wie Kino, Theater, Fußballstadion etc. müssen vorgesehene „freie“ Plätze für Rollstuhlfahrer vorhanden sein.

Schlafraum:

  • Es muss ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein.
  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen.
  • Bewegungsflächen vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.
  • Wenn Sie am Fußende des Bettes stehen und auf das Kopfkissen sehen, ist die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem Bett mindestens 150 cm x 150 cm groß.
  • Das Bett muss auf einer Längsseite in seiner gesamten Tiefe und in einer Höhe von mindestens 15 cm unterfahrbar sein.

Sanitärraum:

  • Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen. Die Türbreite muss mindestens 90 cm betragen.
  • WC: Die Bewegungsfläche links und rechts neben dem WC muss mindestens 90 cm breit und 70 cm tief sein. Die Bewegungsfläche vor dem WC muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein. Die Höhe des Toilettensitzes beträgt zwischen 46 cm und 48 cm. Es müssen links und rechts vom WC hochklappbare Haltegriffe vorhanden sein. Die Oberkanten müssen 28 cm über der Sitzhöhe des WC liegen, und die Haltegriffe müssen 15 cm über die Vorderkante des WC hinausragen. Die Haltegriffe müssen somit bei einer Tiefe der Bewegungsfläche von 70 cm neben dem WC 85 cm lang sein. Der Abstand zwischen den Haltegriffen muss zwischen 65 cm und 70 cm liegen.
  • Falls mehrere rollstuhlgerechte Sanitärräume vorhanden sind, können diese alternierend die angegebenen Bewegungsflächen rechts oder links neben dem WC aufweisen.
  • Waschbecken: Die Bewegungsfläche vor dem Waschbecken muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein. Das Waschbecken muss in einer Höhe von max. 80 cm (Oberkante vorne) angebracht sein. Das Waschbecken muss in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sein. Ein Spiegel über dem Waschbecken muss im Stehen und Sitzen einsehbar sein.
  • Dusche: Der Höhenunterschied zwischen der Oberkante Duschplatz/Duschwanne zum angrenzenden Bodenbereich darf 2 cm nicht überschreiten. Die Bewegungsfläche in der Dusche muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein. Ein Duschstuhl/Duschsitz ist vorhanden. Haltegriffe müssen in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Die Duscharmatur muss in einer Höhe von 85 cm angebracht sein.
  • Sofern eine Standliege/Klappliege vorhanden ist, muss die Bewegungsfläche davor mind. 150 cm x 150 cm betragen.

Speiseraum:

  • Tische dürfen max. 80 cm hoch sein. Sie müssen in 67 cm Höhe 30 cm tief unterfahrbar sein.
  • Die schmalste Durchgangsbreite des Raumes (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen. 

Küche:

  • Der Esstisch/Tisch muss mit einer Maximalhöhe von 80 cm in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sein.
  • Die schmalste Durchgangsbreite der Küche (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen.
  • Die Bewegungsfläche vor der Küchenzeile (Herd, Spüle) muss mindestens 150 cm x 150 cm groß sein.

Umkleidekabine:

  • Die Bewegungsfläche in der Umkleide muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.

Schwimmbad:

  • Für den Einstieg in das Becken müssen entweder ein Personenlift, eine Rampe, flache Treppenstufen mit Handlauf oder ein hochliegender Beckenrand in Sitzhöhe über dem Beckenumgang vorhanden sein.

Sauna:

  • Die Bewegungsfläche vor der unteren Sitzbank muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.
  • Ein Saunarollstuhl muss bereitgehalten werden.

Strand:

  • Sofern notwendig, führen spezielle Wege- oder Strandmatten am Strand entlang bzw. ins Wasser.

Automat:

  • Die Bewegungsfläche vor dem Automat muss mind. 150 cm x 150 cm groß sein.

Kabinenraum/Bergbahn:

  • Fahrgäste im Rollstuhl (auch Elektrorollstuhl) werden befördert.
  • Die Bewegungsfläche vor der Kabine beim Ein- und Ausstieg ist mind. 150 cm x 150 cm groß.
  • Der horizontale Abstand zwischen Kabine und Bahnsteigkante (Steigkante) beträgt max. 5 cm.
  • Der Ein- bzw. Ausstieg in die Kabine erfolgt stufenlos bzw. über eine Schwelle (Höhenunterschied) von max. 2 cm.
  • Die Größe der Stellfläche(n) für Rollstuhlnutzer innerhalb der Kabine muss mind. 150 cm x 150 cm betragen.

    Radweg:

    (Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)

    • siehe Anforderungen „barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
    • Ergänzende Hinweise WC:
      • Es ist mindestens alle 25 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 700 m Entfernung vom Radweg vorhanden.
      • Das WC erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
      • Das WC ist vom Radweg aus stufenlos (Schwelle von maximal 3 cm möglich) erreichbar.

    Wanderweg:

    • Der Wanderweg ist durchgängig 180 cm breit. Bei einem schmaleren Wegabschnitt (Minimum 90 cm Breite) sind in ausreichenden Abständen (Sichtweite) Begegnungsflächen mit 180 cm Breite und 180 cm Tiefe vorhanden.
    • Der Wanderweg weist maximal eine Schwelle von maximal 3 cm auf.
    • Die maximale Längsneigung beträgt 6% auf einer Länge von maximal 10 m. Bei mehr als 10 m Länge ist ein mindestens 1,50 m langer Abschnitt mit einer maximalen Längsneigung von 3% vorhanden.
    • Der Wanderweg ist leicht begeh- und befahrbar (z. B. gepflegte wassergebundene Decke, Asphalt, ebenes Natursteinpflaster mit gleichartiger Oberflächenqualität, Betonsteinpflaster).
    • Quer zur Laufrichtung verlaufende Bodenvertiefungen (z. B. Entwässerungsrinne) sind maximal 5 cm breit.
    • Bei Holzbohlenwegen/Bohlenstegen ist der Abstand zwischen den einzelnen Elementen maximal 3 cm groß.
    • Bei Umlaufschranken ist die Bewegungsfläche dazwischen mindestens 150 cm x 150 cm groß.
    • Bei Pollern ist der Abstand zwischen den Pollern mindestens 90 cm groß.
    • Die lichte Breite neben Hindernissen/Rahmensperren/Schranken beträgt mindestens 90 cm.
    • Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
    • Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
    • Der Wanderweg ist nur auf einzelnen Wegabschnitten (< 20% der Gesamtstrecke) für Radfahrer, Skater oder Reiter durch aktive Besucherlenkung (Kommunikation, Vermarktung) ausgewiesen.
    • Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
    • Ergänzende Hinweise Parkplatz:
      • Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
      • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden, der als solcher gekennzeichnet ist.
      • Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm.
      • Der Parkplatz ist von der Oberflächenbeschaffenheit her erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar.
      • Der Wanderweg ist vom Parkplatz aus stufenlos (maximal eine Schwelle von maximal 3 cm möglich) erreichbar.
    • Ergänzende Hinweise WC:
      • Es ist mindestens alle 5 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg vorhanden.
      • Das WC erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
      • Der Weg vom Wanderweg zum WC weist maximal eine Schwelle von maximal 3 cm auf.


    Feedback