Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen.
Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ basiert auf „Information zur Barrierefreiheit“ und bedeutet, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind.
Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird um Piktogramme ergänzt. Sie signalisieren, welche Anforderungen das Angebot für die entsprechenden Personengruppen erfüllt. Die Piktogramme sind innerhalb der Zielgruppen etabliert und werden von einem Großteil der Menschen richtig erkannt.
Menschen mit Gehbehinderung
Rollstuhlfahrer
Menschen mit Hörbehinderung
Gehörlose Menschen
Menschen mit Sehbehinderung
Blinde Menschen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ liegt in zwei Qualitätsstufen vor:
„Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe teilweise erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer teilweise barrierefrei. Das „i“ im Piktogramm signalisiert, dass man noch einmal genauer nachlesen sollte, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt.
„Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei.
Musterkennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“: