Basis für die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ sind die Qualitätskriterien (Version 3.0) für die Personengruppen:
- Menschen mit Gehbehinderung
- Rollstuhlfahrer
- Menschen mit Hörbehinderung
- gehörlose Menschen
- Menschen mit Sehbehinderung
- blinde Menschen
- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Diese wurden in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betroffenenverbänden sowie touristischen Akteuren entwickelt. Sie finden diese auch hier zum Download (pdf, 2 MB).
Die Kriterien sind keine Planungsgrundlage für Architekten. Für den Neubau bzw. wesentlichen Umbau von Gebäuden und Infrastruktur gelten die Bauordnungen der Bundesländer.