Gute Anwendungsbeispiele
Verwendung des „Reisen für Alle“-Kooperationspartner-Logos
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Broschüre „Berlin barrierefrei“ (B2C) - Download PDF (5 MB)
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Internetauftritt der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Verwendung der Kennzeichnungslogos und Piktogramme
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Broschüre „Zertifizierte Betriebe und Angebote zur Barrierefreiheit“ der Alpenregion Tegernsee Schliersee - Download PDF (4 MB)
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Internetauftritt: zertifizierte Angebote in der Alpenregion Tegernsee Schliersee
Anwendungsbestimmungen
Allgemein
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Rund um die Logos muss immer eine Schutzzone eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine anderen Elemente platziert werden (ausgenommen Piktogramme).
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Unzulässig sind Verzerrungen, Modifikationen und Effekte.
Kampagnen- und Kooperationspartnerlogos
- Die Verwendung des Kooperationspartner-Logos ist den Partnern vorbehalten und bedarf unserer Zustimmung.
- Die Verwendung des Kampagnen-Logos ist nur in einem engen Rahmen erlaubt, z. B. in einer Pressemitteilung oder zur Erläuterung des Kennzeichnungssystems in einer Publikation. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Herausgeber dieser Pressemitteilung/Publikation zugleich Träger des Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ ist.
Kennzeichnungslogos und Piktogramme
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Die Bedeutung der Logos und Piktogramme ist hier erläutert.
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Die Kennzeichnungslogos und Piktogramme dürfen ausschließlich zur Darstellung aktuell zertifizierter Betriebe/Angebote entsprechend ihrer Kennzeichnung sowie zur Erläuterung des Kennzeichnungssystems genutzt werden.
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Das Logo „Information zur Barrierefreiheit“ steht immer allein und darf nicht mit Piktogrammen kombiniert werden.
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Die Piktogramme stehen immer in Bezug zum Logo „Barrierefreiheit geprüft“. Sie dürfen nie in einem anderen Kontext oder für andere Zwecke verwendet werden (z. B.: Eingangs- oder WC-Beschilderung).
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Bei der Kombination von Logo und Piktogrammen sollte konsequent eine Gestaltungsvariante (Hintergrund) verwendet und nicht „gemischt“ werden.
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Der Abstand zwischen dem Logo und den Piktogrammen ist bei allen Kombinationsmöglichkeiten fest definiert.
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Die Piktogramme für die verschiedenen Personengruppen sind in einer bestimmten Reihenfolge anzuordnen.
CD-CI-Richtlinien
Bitte beachten Sie für alle Anwendungen unsere CD-CI-Richtlinien, die Sie auch gern an Dienstleister wie Ihre Werbe- oder Internetagentur weitergeben dürfen:
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CD-CI-Richtlinie für Kampagnen- und Partner-Logos (Auszug, PDF, 1,7 MB)
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CD-CI-Richtlinie für die Kennzeichnung (PDF, 7 MB)
Nutzungsvereinbarung und Download
Bitte senden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Nutzungsvereinbarung (Download PDF) an die oben rechts stehenden Kontaktdaten. Anschließend erhalten Sie einen Link zum Download der Logo- und Piktogramm-Dateien.
Wir bitten Sie, uns ein Belegexemplar bzw. den Link zur veröffentlichten Webseite zuzusenden.