Möglichkeit zur Besichtigung des Schanzenturms
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
Talstation
- Ein Parkplatz ist 250 m vom Eingang (Talstation) entfernt. Es sind keine Parkplätze für Menschen mit Behinderung ausgewiesen. Der Weg zwischen Parkplatz und Talstation ist leicht begeh- bzw. befahrbar.
- Die Kasse ist stufenlos zugänglich, der Kassencounter 110 cm hoch.
- Zugang und Weg zum Schrägaufzug zwischen Talstation (Schanzenauslauf) und Bergstation ist stufenlos.
- Alle Durchgänge/Türen sind mind. 90 cm breit (bzw. Alternativen vorhanden).
- In der Talstation ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden:
- Die Bewegungsflächen vor dem WC, dem Waschbecken und der Tür sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.
- Die Bewegungsflächen neben dem WC sind rechts 77 cm x 70 cm, links 89 cm x 70 cm.
- Es sind beidseitig hochklappbare Haltegriff vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm oder mehr.
- Der Spiegel über dem Waschbecken ist nicht im Sitzen einsehbar.
Schrägaufzug zwischen Talstation (Schanzenauslauf) und Bergstation
- Der Schrägaufzug wird vom Personal gesteuert, der Ein- und Ausstieg wird durch das Servicepersonal unterstützt.
- Die Aufzugstür ist 150 cm breit, die Kabinengröße beträgt 219 cm x 365 cm.
Bergstation
- Die Bergstation ist über eine Rampe stufenlos zugänglich (Alternative: Treppe). Die Rampe hat eine maximale Längsneigung von 5% und eine Laufbreite von 127 cm. Die Bewegungsfläche vor der Rampe ist mindestens 150 cm x 150 cm, nach dem Ende der Rampe: 200 cm x 130 cm.
- Alle Durchgänge/Türen sind mind. 90 cm breit (bzw. Alternativen vorhanden).
- In der Bergstation ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden:
- Das WC ist über einen 40 m langen Weg von der Bergstation mit einer maximalen Längsneigung von 11 % über 10 m erreichbar
- Die Bewegungsflächen vor dem WC, dem Waschbecken und der Tür sind mindestens 150 cm x 150 cm groß.
- Die Bewegungsflächen neben dem WC sind rechts 81 cm x 71 cm, links 100 cm x 71 cm.
- Es sind beidseitig hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm oder mehr.
- Der Spiegel über dem Waschbecken ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Der Kassen-/Bistrocounter ist 117 cm hoch, es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Im Bistrobereich sind unterfahrbare Tische (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm) vorhanden.
Turmaufzug im Schanzenturm mit Wärmeraum bzw. Aussichtsplattform 1 bzw. Aussichtsplattform 2
- Der Turmaufzug ist nur über eine Treppe mit fünf Stufen erreichbar.
- Der Turmaufzug hat eine Türbreite von 65 cm und eine Kabinengröße von 190 cm x 118 cm. Der Aufzug wird ausschließlich vom Personal gesteuert.
- Alle Durchgänge/Türen sind mind. 80 cm breit.
- Der Wärmeraum sowie die Aussichtsplattformen sind nur über Treppen bzw. den Turmaufzug zugänglich.
Zuschauerarena
- Die Zuschauerarena wird für jede Veranstaltung je nach den Bedürfnissen der Veranstalter aufgebaut. Es stehen für jede Veranstaltung Plätze für Rollstuhlfahrer zur Verfügung, die beim Ticket-Vorverkauf entsprechend gebucht werden können.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Bei einem akustischen Alarm (z.B. Feueralarm) gibt es kein optisch deutlich wahrnehmbares Blitz- oder Blinksignal.
- Es gibt keine induktive Höranlage (Kasse).
- In den Aufzügen wird ein abgehender Notruf im Aufzug akustisch (aber nicht optisch) bestätigt. Die Fahrt mit den Aufzügen wird vom Personal gesteuert, der Ein- und Ausstieg wird durch das Servicepersonal unterstützt.
- Im Bistro (Bergstation) gibt es Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung und es sind Tische vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld. bzw. den Blickkontakt stören.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
- Im Außen- und Innenbereich gibt es kein Leitsystem mit Bodenindikatoren.
- Nicht alle Treppen sind visuell oder taktil kontrastreich gestaltet.
- Beschilderungen sind in lesbarer, visuell kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es sind keine Informationen in Braille- oder Prismenschrift vorhanden.
- Die Fahrt mit den Aufzügen wird vom Personal gesteuert, der Ein- und Ausstieg wird durch das Servicepersonal unterstützt.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Das jeweilige Ziel (Kasse, Wege etc.) ist meist in Sichtweite oder unterbrechungsfreies ausgeschildert.
- Es gibt keine Informationen in leichter Sprache.
- Die Fahrt mit den Aufzügen wird vom Personal gesteuert, der Ein- und Ausstieg wird durch das Servicepersonal unterstützt.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
April 2018 - März 2021



Bildergalerie

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