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Vogelschutzpavillion Neschwitz

Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e.V.

Neschwitz

Herzlich willkommen!

Im barocken „Herrenhaus“ des Neschwitzer Schlosses befindet sich seit 1999 die Sächsische Vogelschutzwarte. Hier ist auch die Dauerausstellung „Neschwitzer Vogelschutzpavillon“ untergebracht. Große und kleine Besucher erfahren auf moderne und spannende Art und Weise mehr zum Thema Vogelschutz und Vogelkunde.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm) am Eingang des Schlossparks.
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 250 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 3 % über eine Strecke von 20 m.
  • In ca 600 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Neschwitz, Dorfschänke
  • Das Objekt ist nur über zwei Stufen zugänglich.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 74 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
  • Es ist kein öffentliches WC vorhanden, welches über max. einer Stufe erreichbar ist und eine Türbreite von min. 70 cm aufweist.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten.
  • Informationen zu den Exponaten sind fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben keinen Handlauf.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm) am Eingang des Schlossparks.
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 250 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 3 % über eine Strecke von 20 m.
  • In ca 600 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Neschwitz, Dorfschänke
  • Das Objekt ist nur über zwei Stufen zugänglich.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 74 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
  • Es ist kein öffentliches WC vorhanden, welches über max. einer Stufe erreichbar ist und eine Türbreite von min. 70 cm aufweist.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten.
  • Informationen zu den Exponaten sind fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben keinen Handlauf.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

November 2020 - Oktober 2023

Information zur Kennzeichnung "Information zur Barrierefreiheit"

Bildergalerie

Vogelschutzpavillion Neschwitz

Adresse & Kontakt

Vogelschutzpavillion Neschwitz
Park 4
02699 Neschwitz
13

Telefonnummer:+49 35933 179862
Faxnummer:+49 35933 179863
E-Mail-Adresse:foederverein@vogelschutzwarte-neschwitz.de
Website:http://www.vogelschutzpavillon.de/

Partner & Lizenznehmer

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