Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 550 cm).
- Die Wege zum Eingang sind leicht begeh- und befahrbar.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Rampe. Die Rampe hat eine maximale Neigung von 4 % und eine Gesamtlänge von 11 m.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 100 cm breit.
- Die Buffetstation mit Kasse ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch.
- Im Speiseraum sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 170 cm x 200 cm;
links neben dem WC 200 cm x 70 cm und rechts neben dem WC 130 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist kein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
- Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben eine visuell kontrastreiche Gehwegbegrenzung.
- Die Treppen vor dem Eingang sind nicht visuell kontrastreich gestaltet und haben keinen Handlauf.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind immer in Sichtweite.
- Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
- Es gibt keine Informationen in leichter Sprache.
- Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Juli 2019 - Juni 2022



Bildergalerie

Adresse & Kontakt
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56766 Ulmen
11
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