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Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 80 cm breit.
  • Im Apartment 501 ist der Esstisch unterfahrbar (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Die Arbeitsfläche in der Küche, die Spüle und der Herd sind nicht unterfahrbar.
  • Das WC ist von einer Seite aus anfahrbar (mindestens 60 cm). Es ist ein klappbarer Haltegriff auf der anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar, der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich (Schwelle von 2 cm). Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden.
  • Im Restaurant "Schweizer Stuben" sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches beidseitig anfahrbar ist (mindestens 90 cm). Es sind klappbarere Haltegriffe am WC vorhanden. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Restaurant "Schweizer Stuben" sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Im Apartment 501 sind teilweise frei verfügbare Steckdosen in der Nähe der Betten vorhanden.
  • Es wird W-LAN angeboten.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind überwiegend gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist nicht in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet. Es ist eine Speisekarte in Großschrift vorhanden.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 80 cm breit.
  • Im Apartment 501 ist der Esstisch unterfahrbar (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Die Arbeitsfläche in der Küche, die Spüle und der Herd sind nicht unterfahrbar.
  • Das WC ist von einer Seite aus anfahrbar (mindestens 60 cm). Es ist ein klappbarer Haltegriff auf der anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar, der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich (Schwelle von 2 cm). Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden.
  • Im Restaurant "Schweizer Stuben" sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches beidseitig anfahrbar ist (mindestens 90 cm). Es sind klappbarere Haltegriffe am WC vorhanden. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Restaurant "Schweizer Stuben" sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Im Apartment 501 sind teilweise frei verfügbare Steckdosen in der Nähe der Betten vorhanden.
  • Es wird W-LAN angeboten.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind überwiegend gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist nicht in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet. Es ist eine Speisekarte in Großschrift vorhanden.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden und die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Juli 2024 - Juni 2027

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

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Rheinstraße 11
53498 Bad Breisig
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