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Rattenfänger-Halle Hameln

Hameln

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Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • In der hauseigenen Tiefgarage sind zwölf öffentliche Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden (Stellplatzgröße 350 cm x 500 cm; Entfernung zum Eingang über Aufzug ca. 50 m). Der Parkautomat ist 100 m von den Parkplätzen entfernt.
  • Die Bushaltestelle Mühlenstraße ist ca. 100 m entfernt.
  • Der Zugang zum Gebäude erfolgt schwellen- und stufenlos.
  • Alle für den Gast nutzbaren Räume und Einrichtungen sind stufenlos bzw. mit einem Aufzug/einer Rampe erreichbar.
  • Türen und Durchgänge sind mind. 80 cm breit.
  • Auf der Tribüne sind insgesamt je sechs Rollstuhlplätze und Plätze für Begleitpersonen vorhanden. Die Tribüne ist über Treppen (11 Stufen á 17 cm) oder einen Aufzug (Kabinengröße: 103 cm x 143 cm) erreichbar.
  • Der Verkaufstresen mit Kassenbereich ist an der niedrigsten Stelle 80 cm hoch. 
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl.

WC für Menschen mit Behinderung im Damen-WC

  • Die Bewegungsflächen neben dem WC betragen: links 17 cm x 55 cm, rechts 57 cm x 55 cm, vor dem WC bzw. Waschbecken 150 cm x 125 cm.
  • Beidseitig sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist in einer Höhe von 67 cm weniger 30 cm unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es gibt eine Alarmschnur und einen Alarmknopf.

WC für Menschen mit Behinderung im Herren-WC

  • Die Bewegungsflächen neben dem WC betragen: links 59 cm x 54 cm, rechts 175 cm x 54 cm, vor dem WC und dem Waschbecken 150 cm x 120 cm.
  • Beidseitig sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist in einer Höhe von 67 cm weniger 30 cm unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es gibt eine Alarmschnur und einen Alarmknopf.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im gesamten Gebäude/Objekt optisch deutlich wahrnehmbar. 
  • Es gibt keine induktive Höranlage an der Kasse oder in den Veranstaltungsräumen.
  • In den Aufzügen erfolgt eine akustische Bestätigung des Notrufs. 
  • Alternativ sind Treppen vorhanden. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet, aber nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • In den Aufzügen erfolgt eine akustische Bestätigung des Notrufs.  
  • Bei Treppen sind die erste und letzte Stufe mit visuell kontrastierenden Kanten versehen.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es gibt keine Informationen in leichter Sprache.
  • Informationen sind mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt. 

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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • In der hauseigenen Tiefgarage sind zwölf öffentliche Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden (Stellplatzgröße 350 cm x 500 cm; Entfernung zum Eingang über Aufzug ca. 50 m). Der Parkautomat ist 100 m von den Parkplätzen entfernt.
  • Die Bushaltestelle Mühlenstraße ist ca. 100 m entfernt.
  • Der Zugang zum Gebäude erfolgt schwellen- und stufenlos.
  • Alle für den Gast nutzbaren Räume und Einrichtungen sind stufenlos bzw. mit einem Aufzug/einer Rampe erreichbar.
  • Türen und Durchgänge sind mind. 80 cm breit.
  • Auf der Tribüne sind insgesamt je sechs Rollstuhlplätze und Plätze für Begleitpersonen vorhanden. Die Tribüne ist über Treppen (11 Stufen á 17 cm) oder einen Aufzug (Kabinengröße: 103 cm x 143 cm) erreichbar.
  • Der Verkaufstresen mit Kassenbereich ist an der niedrigsten Stelle 80 cm hoch. 
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl.

WC für Menschen mit Behinderung im Damen-WC

  • Die Bewegungsflächen neben dem WC betragen: links 17 cm x 55 cm, rechts 57 cm x 55 cm, vor dem WC bzw. Waschbecken 150 cm x 125 cm.
  • Beidseitig sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist in einer Höhe von 67 cm weniger 30 cm unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es gibt eine Alarmschnur und einen Alarmknopf.

WC für Menschen mit Behinderung im Herren-WC

  • Die Bewegungsflächen neben dem WC betragen: links 59 cm x 54 cm, rechts 175 cm x 54 cm, vor dem WC und dem Waschbecken 150 cm x 120 cm.
  • Beidseitig sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist in einer Höhe von 67 cm weniger 30 cm unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es gibt eine Alarmschnur und einen Alarmknopf.

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im gesamten Gebäude/Objekt optisch deutlich wahrnehmbar. 
  • Es gibt keine induktive Höranlage an der Kasse oder in den Veranstaltungsräumen.
  • In den Aufzügen erfolgt eine akustische Bestätigung des Notrufs. 
  • Alternativ sind Treppen vorhanden. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet, aber nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • In den Aufzügen erfolgt eine akustische Bestätigung des Notrufs.  
  • Bei Treppen sind die erste und letzte Stufe mit visuell kontrastierenden Kanten versehen.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es gibt keine Informationen in leichter Sprache.
  • Informationen sind mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Januar 2021 - Dezember 2023

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

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Rattenfänger-Halle Hameln
Mühlenstr. 17
31785 Hameln
9

Telefonnummer:+49 5151 957814
E-Mail-Adresse:touristinfo@hameln-tourismus.de
Website:http://www.hameln.de

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