Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt vier gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 20 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Im Speiseraum sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung
- Die WC-Tür ist mit einem Euroschlüssel zu öffnen.
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
rechts und links neben dem WC mindestens 99 cm x 53 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist kein Alarmauslöser (Schnur, Knopf) vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen Alarm.
- Im Speiseraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
- Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Der Außenweg hat eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt und mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet.
- Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Die Schrift der Speisekarte ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite.
- Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden.
- Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Frühstücks- und Salatbuffet).
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Mai 2019 - April 2022





Bildergalerie

Adresse & Kontakt
Plaza del Mar
Salmstr. 30
46509 Xanten
10
Telefonnummer:+49 2801 98 20 815
E-Mail-Adresse:info@f-z-x.de
Website:http://www.plaza-del-mar.de/
Partner & Lizenznehmer
- Tourismus NRW e.V.
