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Park der Gärten

Bad Zwischenahn

Herzlich willkommen!

140.000 m² Na­tur mit al­len Sin­nen er­le­ben! Ei­ner der schöns­ten Parks Deutsch­lands lädt Groß und Klein zum Er­le­ben ein. Ob Sie Ide­en für den ei­ge­nen Gar­ten su­chen, ein­fach ei­nen er­hol­sa­men Tag mit der Fa­mi­lie und Freun­den ver­brin­gen oder ab­wechs­lungs­rei­che Gar­ten­kul­tur er­le­ben wol­len: das al­les und so ei­ni­ges mehr fin­den Sie im Park der Gär­ten.  

Neben den über 90 Mustergärten, Pflanzensammlungen und kulturellen Angeboten, begeistern auch be­son­ders ge­stal­te­te Spiel­be­rei­che, wie der Was­ser­spiel­platz und der Klet­ter­spiel­platz oder ein Aus­sichts­turm die Besucher.

Weitere Informationen unter: https://www.park-der-gaerten.de/

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 360 cm x 520 cm). Der Parkplatz ist 50m vom Eingang entfernt.
  • In 20 m Entfernung befindet sich der Bussteig C – Park der Gärten.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 80 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Shop-Kasse ist an der niedrigsten Stelle 72 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Außenwege sind mindestens 200 cm breit und leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 4 %.
  • Auf dem Außengelände sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Im Restaurant im Glashaus sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer an jeder Führung teilnehmen können. Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Besucherzentrum  

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 150 cm x 162 cm;
    vor dem WC 162 cm x 150 cm;
    links neben dem WC 95 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 98 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (im Parkrestaurant)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 158 cm x 250 cm;
    vor dem WC 250 cm x 158 cm;
    links neben dem WC 181 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 108 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.  
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.  
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (im Rhododendronpark)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 220 cm x 200 cm;
    vor dem WC 250 cm x 220 cm;
    links neben dem WC 28 cm x 52 cm;
    rechts neben dem WC 195 cm x 52 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der Haltegriff rechts vom WC ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden schriftlich vermittelt. Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten. Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind fotorealistisch dargestellt.
  • Technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Hörbehinderung/gehörlose Menschen: Multi-Media-Guides
  • Im Restaurant im Glashaus sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. Es gibt keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen an jeder Führung teilnehmen können (Führung in Gebärdensprache).

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können überall zur Orientierung genutzt werden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sind in Brailleschrift verfügbar.
  • Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
  • Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
  • Glastüren sind mit Sicherheitsmarkierungen versehen.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet. Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten. Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) erfassbar.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet. Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen an jeder Führung teilnehmen können. Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrille, Lupen, etc.), Audiostationen, QR-Qodes, Parkbroschüre/Beschreibung in Brailleschrift

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite. Es sind Wegezeichen in sichtbaren Abständen oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden
  • Informationen zur Orientierung sind schriftlich, akustisch, in Leichter Sprache und bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet. Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden in Leichter Sprache und in fotorealistischer Darstellung bereitgestellt.
  • Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen an jeder Führung teilnehmen können. Die Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wird in Leichter Sprache gehalten. Die Inhalte (z.B. Exponate) der Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind leicht verständlich oder werden leicht verständlich (z.B. bildhaft) erklärt.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 360 cm x 520 cm). Der Parkplatz ist 50m vom Eingang entfernt.
  • In 20 m Entfernung befindet sich der Bussteig C – Park der Gärten.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 80 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Shop-Kasse ist an der niedrigsten Stelle 72 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Außenwege sind mindestens 200 cm breit und leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 4 %.
  • Auf dem Außengelände sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Im Restaurant im Glashaus sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer an jeder Führung teilnehmen können. Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Besucherzentrum  

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 150 cm x 162 cm;
    vor dem WC 162 cm x 150 cm;
    links neben dem WC 95 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 98 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (im Parkrestaurant)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 158 cm x 250 cm;
    vor dem WC 250 cm x 158 cm;
    links neben dem WC 181 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 108 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.  
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.  
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (im Rhododendronpark)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 220 cm x 200 cm;
    vor dem WC 250 cm x 220 cm;
    links neben dem WC 28 cm x 52 cm;
    rechts neben dem WC 195 cm x 52 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der Haltegriff rechts vom WC ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden schriftlich vermittelt. Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten. Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind fotorealistisch dargestellt.
  • Technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Hörbehinderung/gehörlose Menschen: Multi-Media-Guides
  • Im Restaurant im Glashaus sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. Es gibt keinen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen an jeder Führung teilnehmen können (Führung in Gebärdensprache).

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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können überall zur Orientierung genutzt werden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sind in Brailleschrift verfügbar.
  • Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
  • Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
  • Glastüren sind mit Sicherheitsmarkierungen versehen.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet. Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten. Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) erfassbar.
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet. Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen an jeder Führung teilnehmen können. Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrille, Lupen, etc.), Audiostationen, QR-Qodes, Parkbroschüre/Beschreibung in Brailleschrift

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite. Es sind Wegezeichen in sichtbaren Abständen oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden
  • Informationen zur Orientierung sind schriftlich, akustisch, in Leichter Sprache und bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet. Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden in Leichter Sprache und in fotorealistischer Darstellung bereitgestellt.
  • Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen an jeder Führung teilnehmen können. Die Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wird in Leichter Sprache gehalten. Die Inhalte (z.B. Exponate) der Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind leicht verständlich oder werden leicht verständlich (z.B. bildhaft) erklärt.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Juli 2022 - Juni 2025

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde" Piktogramm "barrierefrei für Kognitive Beeinträchtigungen"

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Park der Gärten

Adresse & Kontakt

Park der Gärten
Elmendorfer Straße 40
26160 Bad Zwischenahn
9

Telefonnummer:+49 4403 81960
E-Mail-Adresse:info@park-der-gaerten.de
Website:www.park-der-gaerten.de

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