Herzlich willkommen!
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Die Insel ist autofrei.
- Der Weg von der Stadt zum Eingang ist 30 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar (maximale Längsneigung von 1 % über eine Strecke von 5 m).
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
- Die Aufzugkabine ist 110 cm x 142 cm groß. Die Aufzugtür ist 89 cm breit.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- In der Ausstellung sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
- Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
- Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
- Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer an jeder Führung teilnehmen können.
- Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.
- Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Strand- und Wattrollstuhl
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
links und rechts neben dem WC mindestens 88 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser (Schnur) vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
- Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten (Filme).
- Informationen zu den Exponaten sind fotorealistisch dargestellt.
- Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen an jeder Führung teilnehmen können (Führung in Gebärdensprache).
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind überwiegend visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können überall zur Orientierung genutzt werden.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind teilweise mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder die Wände oder andere bauliche Elemente können teilweise zur Orientierung genutzt werden.
- Die Beschilderung ist nicht in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es sind meist keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
- Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben beidseitige Handläufe.
- Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten (Filme).
- Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen an jeder Führung teilnehmen können.
- Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind immer in Sichtweite.
- Es sind Wegezeichen in sichtbaren Abständen oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
- Informationen zu den Exponaten sind fotorealistisch dargestellt.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Juli 2019 - Juni 2022



Bildergalerie

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