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Museum St. Marien | Müntzergedenkstätte

Mühlhausen

Herzlich willkommen!

 Die eindrucksvolle Mühlhäuser Marienkirche mit dem höchsten Kirchturm Thüringens ist weit über die Stadtgrenzen sichtbar. In ihrer Funktion als Müntzergedenkstätte, Museum sowie Begegnungsort mit Religion und Kultur ist die Marienkirche eng mit dem Geschick der Stadt und ihrer Bürger verbunden.

Die Ausstellungsbereiche in dem seit 1975 säkularisierten und seither museal genutzten Gebäude bieten ein vielfältiges Angebot. Dem radikalen Reformator und ehemaligen Prediger der Marienkirche, Thomas Müntzer, ist beispielsweise ein eigener Bereich in den Kapellen gewidmet.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderung am Obermarkt. Diese sind entsprechend gekennzeichnet, 70 m vom Eingang entfernt und mindestens 350 cm breit und 500 cm lang.
  • Der Weg zum Eingang ist mindestens 150 cm breit und von der Oberflächenbeschaffenheit nicht erschütterungsarm und schwer begeh- und befahrbar. Es gibt eine Längsneigung von max.  4 % auf 30 m. Es sind Poller vorhanden. Der Abstand zwischen den Pollern ist mindestens 120 cm groß.
  • Der Zugang ins Gebäude erfolgt über den Haupteingang (Stufe: 9 cm) oder den Seiteneingang (max. 2 cm Schwelle, mobile Rampe: Neigung 7 %, Länge 3 m, Breite 110 cm).
  • Außer der Ausstellung im Turm sind alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 1 cm hoch. Rampe zum Kirchenschiff (Neigung 8 %, Länge 4 m, Breite 110 cm). Zur Ausstellung im Turm führt eine Treppe mit 35 Stufen je 18 cm und einseitigem Handlauf.
  • Vorhandene Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Türen sind mindestens 85 cm breit. 
  • Durchgänge in Räumen sind mindestens 90 cm breit. 
  • Die Kasse ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch. 
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar. 
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche der Kirche mitgebracht werden.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Es ist ein Unisex-WC vorhanden.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    • vor dem Waschbecken 125 cm x 180 cm;
    • vor dem WC 160 cm x 125 cm;
    • links neben dem WC 82 cm x 70 cm;
    • rechts neben dem WC 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt einen Alarm, jedoch ohne Blink- oder Blitzsignal.
  • Es ist keine induktive Höranlage an der Kasse oder im Kirchenschiff vorhanden. 
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Beide Eingangsbereiche sind durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar. Der Seiteneingang ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind keine Glastüren vorhanden.
  • Es sind keine Hindernisse (z.B. in Räume oder Flure ragende Gegenstände) vorhanden. 
  • Es besteht kein visueller Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und den Treppenauf- oder -abgängen.
  • Die wesentlichen "Gehbahnen" im Raum und auf Fluren und Gängen sind visuell überwiegend kontrastreich gestaltet und teilweise taktil erfassbar. 
  • Es gibt einen visuellen Kontrast zwischen den Exponaten und der Umgebung. 
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich und in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Informationen zu den Exponaten werden schriftlich und akustisch vermittelt. 
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform und akustisch verfügbar. Es gibt keine Beschilderung in Braille- oder Prismenschrift.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind im gesamten Gebäude/Objekt taktil erfassbar und überwiegend visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche der Kirche mitgebracht werden.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Audioguide, QR-Code

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Die Kasse ist von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg dahin ist bildhaft und unterbrechungsfrei  gekennzeichnet.
  • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden. 
  • Informationen zu den Exponaten werden schriftlich und akustisch vermittelt.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Audioguide, QR-Code
  • Informationen zur Orientierung sind in Leichter Sprache verfügbar.
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche der Kirche mitgebracht werden. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderung am Obermarkt. Diese sind entsprechend gekennzeichnet, 70 m vom Eingang entfernt und mindestens 350 cm breit und 500 cm lang.
  • Der Weg zum Eingang ist mindestens 150 cm breit und von der Oberflächenbeschaffenheit nicht erschütterungsarm und schwer begeh- und befahrbar. Es gibt eine Längsneigung von max.  4 % auf 30 m. Es sind Poller vorhanden. Der Abstand zwischen den Pollern ist mindestens 120 cm groß.
  • Der Zugang ins Gebäude erfolgt über den Haupteingang (Stufe: 9 cm) oder den Seiteneingang (max. 2 cm Schwelle, mobile Rampe: Neigung 7 %, Länge 3 m, Breite 110 cm).
  • Außer der Ausstellung im Turm sind alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen stufenlos zugänglich. Türschwellen sind max. 1 cm hoch. Rampe zum Kirchenschiff (Neigung 8 %, Länge 4 m, Breite 110 cm). Zur Ausstellung im Turm führt eine Treppe mit 35 Stufen je 18 cm und einseitigem Handlauf.
  • Vorhandene Durchgänge sind mindestens 88 cm breit.
  • Türen sind mindestens 85 cm breit. 
  • Durchgänge in Räumen sind mindestens 90 cm breit. 
  • Die Kasse ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch. 
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar, wahrnehmbar oder erkennbar. 
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche der Kirche mitgebracht werden.
  • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung

  • Es ist ein Unisex-WC vorhanden.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    • vor dem Waschbecken 125 cm x 180 cm;
    • vor dem WC 160 cm x 125 cm;
    • links neben dem WC 82 cm x 70 cm;
    • rechts neben dem WC 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es gibt einen Alarm, jedoch ohne Blink- oder Blitzsignal.
  • Es ist keine induktive Höranlage an der Kasse oder im Kirchenschiff vorhanden. 
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Beide Eingangsbereiche sind durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar. Der Seiteneingang ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt. 
  • Es sind keine Glastüren vorhanden.
  • Es sind keine Hindernisse (z.B. in Räume oder Flure ragende Gegenstände) vorhanden. 
  • Es besteht kein visueller Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und den Treppenauf- oder -abgängen.
  • Die wesentlichen "Gehbahnen" im Raum und auf Fluren und Gängen sind visuell überwiegend kontrastreich gestaltet und teilweise taktil erfassbar. 
  • Es gibt einen visuellen Kontrast zwischen den Exponaten und der Umgebung. 
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich und in gut lesbarer Schrift gestaltet. 
  • Informationen zu den Exponaten werden schriftlich und akustisch vermittelt. 
  • Informationen zur Orientierung sind in Schriftform und akustisch verfügbar. Es gibt keine Beschilderung in Braille- oder Prismenschrift.
  • Die Bedienelemente (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Notruftaster) sind im gesamten Gebäude/Objekt taktil erfassbar und überwiegend visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche der Kirche mitgebracht werden.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Audioguide, QR-Code

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar. 
  • Die Kasse ist von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg dahin ist bildhaft und unterbrechungsfrei  gekennzeichnet.
  • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden. 
  • Informationen zu den Exponaten werden schriftlich und akustisch vermittelt.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Audioguide, QR-Code
  • Informationen zur Orientierung sind in Leichter Sprache verfügbar.
  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche der Kirche mitgebracht werden. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

-


Adresse & Kontakt

Museum St. Marien | Müntzergedenkstätte
Bei der Marienkirche
99974 Mühlhausen
16

Telefonnummer:+49 3601 85660
Faxnummer:+49 3601 856626
E-Mail-Adresse:info@mhl-museen.de
Website:www.mhl-museen.de

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