Herzlich willkommen!
Bitte besuchen Sie für allgemeine Informationen die Webseite www.jugendherberge-nebra.de.
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es ist ein nicht ausgeschilderter Stellplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden (Stellplatzgröße 350 cm x 500 cm, Entfernung zum Eingang 100 m).
- Vom Parkplatz aus gelangt man über einen leicht begeh- und befahrbaren Weg zum Eingang. Die Eingangstür ist 300 cm breit und stufenlos begehbar.
- Die Rezeption ist 110 cm hoch. Es gibt eine gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen.
- Alle für den Gast nutzbaren Räume sind ebenerdig über Innen- und Außenwege erreichbar.
- In öffentlichen Bereichen sind Türen und Durchgänge mindestens 90 cm breit. Es gibt keine Karussell- oder Rotationstüren.
- Es sind im Speiseraum und in der Weinstube unterfahrbare Tische vorhanden.
- Der Spielplatz ist nicht für Rollstühle befahrbar. Es gibt keine Spielgeräte, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sind.
- Die Terrasse ist 20 m x 10 m groß und leicht begeh- und befahrbar (Verbundsteinpflaster). Tische (Bierzeltgarnituren) sind unterfahrbar.
- Die Zimmer sind über einen leicht begeh- und befahrbaren 20 m langen und 108 cm breiten Außenweg mit einer Steigung von 8 % schwellen- und stufenlos erreichbar. Alternativ gibt es eine Treppe im Gebäude.
- Speise- und Tagungsraum „Hörsaal“ liegen im Wirtschaftsgebäude und sind ebenfalls ebenerdig über einen 15 m langen Außenweg mit 10 % Steigung zu erreichen.
Zimmer 005 und 03 mit Sanitärraum (für Menschen mit Behinderung)
- Die Zimmer sind baugleich und von der Ausstattung her identisch. 2 Zimmer teilen sich jeweils ein Bad.
- Die Bewegungsflächen im Schlafbereich betragen vor wesentlichen immobilen Einrichtungsgegenständen mindestens 200 cm x 400 cm und rechts neben dem Bett 200 cm x 200 cm. Links steht das Bett an der Wand. Es ist unterfahrbar. Ein Pflegebett kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Die schmalste Durchgangsbreite im Zimmer beträgt 200 cm. Die Bewegungsflächen im Sanitärraum sind vor dem WC und dem Waschbecken mind. 120 cm x 120 cm groß.
- Das WC ist einseitig anfahrbar (mind. 90 cm x 70 cm).
- Es sind beidseitig hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Die ebenerdige Duschfläche ist 100 cm x 100 cm groß. Duschstuhl und Haltegriff sind vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Es gibt keinen Alarm im Gebäude.
- Im Speiseraum gibt es Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung, in der Weinstube nicht.
- Bereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen gibt es nicht.
- In den Zimmern sind keine Fernseher mit Videotext vorhanden.
- Es steht kein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung.
- Es gibt keine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes.
- Das Anklopfen an der Zimmertür sowie das Klingeln des Telefons werden nicht durch ein Blinksignal angezeigt.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
- Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich gestaltet, aber nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelag erkennbar. Beschilderungen sind in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Glastüren sind meist ganz oder teilweise mit Sicherheitsmarkierungen versehen.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Räume und Flure sind hell ausgeleuchtet. Es gibt keine Hindernisse, z.B. in den Weg / Raum ragende Gegenstände.
- Die kontrastarme Treppe im Gebäude hat einen einseitigen Handlauf.
- Allgemeine Informationen sind meist kontrastreich und gut lesbar gestaltet, aber nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- Im Außenbereich ist die Gehwegbegrenzung taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet. Bodenindikatoren gibt es nicht.
- Bedienelemente sind taktil erfassbar. Beschilderungen hingegen nicht.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Visitenkarten/Prospekte mit Anschrift und Telefonnummer des Gastgebers liegen an der Rezeption sichtbar aus.
- Das Ziel des Weges ist teilweise in Sichtweite.
- Informationen sind nicht als Piktogramme oder Bilder dargestellt.
- Es gibt keine Informationen in leichter Sprache und kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Oktober 2020 - September 2023


Bildergalerie

Adresse & Kontakt
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06642 Nebra
14
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