Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben

Internationaler Platz Vogelsang IP | Besucherzentrum

Schleiden-Gemünd

Herzlich willkommen!

Die ehemalige NS-Ordensburg Vogelsang ist nicht nur eines der größten Bauwerke des Nationalsozialismus, sondern auch Ausdruck seiner Überheblichkeit und Menschenverachtung. Durch die militärische Nutzung nach dem Zweiten Weltkrieg als „Camp Vogelsang" spiegelt der Ort zudem den Weg vom „Kalten Krieg" zum Europa von heute wider. Seit 2006 entwickelt sich hier ein neuer Ort: Vogelsang IP als „Internationaler Platz" für Toleranz, Vielfalt und ein friedliches Miteinander. Die Erfahrungen aus der Geschichte werden als Verpflichtung und Chance gleichermaßen gesehen. Wertschätzung, Dialog und Offenheit sind Haltungen, denen alle Einrichtungen am Standort verbunden sind.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es stehen vier gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
  • Die Bushaltestelle Vogelsang IP Forum ist ca. 200 m entfernt.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind ebenerdig oder über Aufzüge erreichbar.
  • Der Kassen- und Informationstresen ist an der niedrigsten Stelle 85 cm hoch. Hier können diverse Führungen gebucht werden. 
  • Es sind zwei öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden, welche beidseitig anfahrbar sind (mindestens 88 cm). Die Haltegriffe am WC sind hochklappbar.
  • Die bei den Führungen zu nutzenden Wege sind teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar. Es sind mehrere Stufen oder Steigerungen von bis zu 10 % zu bewältigen.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. 

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt eine induktive Höranlage.
  • Bei einem akustischen Alarm erscheint kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
  • Im Aufzug (Foyer zum WC) wird der abgehende Notruf optisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten. Für Führungen in deutscher Gebärdensprache ist eine Voranmeldung notwendig.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Im Eingangsbereich sind Glastüren vorhanden. Diese öffnen automatisch, sie sind mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
  • Es ist ein Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden (außen und innen).  
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.  
  • Im Aufzug (Foyer zum WC) erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt.
  • Im Innen- und Außenbereich sind die Gehbahnen teilweise mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder es können die Wände als Orientierungsleitlinie genutzt werden.
  • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der eigenständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Gästeführer sind so ausgebildet, dass Gäste mit Sehbehinderung und blinde Gäste an jeder Führung teilnehmen können und auf ihre Belange eingegangen wird. 

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Name und Logo des Besucherzentrums sind von außen klar erkennbar.
  • Es gibt Informationen in Leichter Sprache.
  • Es werden keine Führungen für Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es stehen vier gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
  • Die Bushaltestelle Vogelsang IP Forum ist ca. 200 m entfernt.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind ebenerdig oder über Aufzüge erreichbar.
  • Der Kassen- und Informationstresen ist an der niedrigsten Stelle 85 cm hoch. Hier können diverse Führungen gebucht werden. 
  • Es sind zwei öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden, welche beidseitig anfahrbar sind (mindestens 88 cm). Die Haltegriffe am WC sind hochklappbar.
  • Die bei den Führungen zu nutzenden Wege sind teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar. Es sind mehrere Stufen oder Steigerungen von bis zu 10 % zu bewältigen.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt eine induktive Höranlage.
  • Bei einem akustischen Alarm erscheint kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
  • Im Aufzug (Foyer zum WC) wird der abgehende Notruf optisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten. Für Führungen in deutscher Gebärdensprache ist eine Voranmeldung notwendig.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Im Eingangsbereich sind Glastüren vorhanden. Diese öffnen automatisch, sie sind mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
  • Es ist ein Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden (außen und innen).  
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.  
  • Im Aufzug (Foyer zum WC) erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt.
  • Im Innen- und Außenbereich sind die Gehbahnen teilweise mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet oder es können die Wände als Orientierungsleitlinie genutzt werden.
  • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der eigenständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Gästeführer sind so ausgebildet, dass Gäste mit Sehbehinderung und blinde Gäste an jeder Führung teilnehmen können und auf ihre Belange eingegangen wird. 

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Name und Logo des Besucherzentrums sind von außen klar erkennbar.
  • Es gibt Informationen in Leichter Sprache.
  • Es werden keine Führungen für Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Dezember 2024 - November 2027

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde" Piktogramm "barrierefrei für Kognitive Beeinträchtigungen"

Bildergalerie

Internationaler Platz Vogelsang IP | Besucherzentrum

Adresse & Kontakt

Internationaler Platz Vogelsang IP | Besucherzentrum
Vogelsang 70
53937 Schleiden-Gemünd
10

Telefonnummer:+49 2444 91579-17
E-Mail-Adresse:info@vogelsang-ip.de
Website:http://www.vogelsang-ip.de

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