Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben

Gasthaus Schwan

Riedenburg

Herzlich willkommen!

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. Die drei Stellflächen für Menschen mit Behinderung sind nicht gekennzeichnet (Stellplatzgröße: 400 cm x 500 cm; Entfernung zum Nebeneingang 10 m, zum Haupteingang 80 m). Der Nebeneingang ist in der Nacht verschlossen, dann muss der Haupteingang benutzt werden, der auf der anderen Seite des Parkplatzes liegt.
  • Der Parkplatz und die Außenwege sind von der Oberflächenbeschaffenheit her nicht leicht begeh- und befahrbar. Der Weg zum Nebeneingang weist eine Steigung von 8 % auf einer Strecke von 1 m auf.
  • Der Haupteingang ist nur über 2 Stufen im Innenbereich erreichbar. Alternativ gibt es einen stufenlosen Nebeneingang (Türschwelle 2,5 cm).
  • Der Rezeptionstresen ist 119 cm hoch. Es ist keine alternative Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Alle Durchgänge/Türen sind mindestens 90 cm breit (teilweise sind Türschwellen mit einer Höhe von bis zu 2,5 cm vorhanden).
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind ebenerdig, per Rampe oder Aufzug erreichbar.
  • Die Aufzugskabine ist 100 cm x 138 cm groß. Die lichte Durchgangsbreite der Aufzugstür beträgt 85 cm. Ein horizontales Bedientableau ist nicht vorhanden (Höhe der Befehlsgeber 94 cm bis 103 cm).
  • Im Restaurant / Frühstücksraum im EG und 1. OG sind unterfahrbare Tische vorhanden.

Zimmer 11 mit Sanitärraum (Doppelzimmer) im 1. OG

  • Die Bewegungsfläche vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen beträgt 200 cm x 400 cm.
  • Die Bewegungsflächen links neben dem Bett sind 240 cm x 210 cm, rechts 170 cm x 210 cm groß.
  • Das Bett ist 62 cm hoch und nicht unterfahrbar.
  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    • an der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mind. 150 cm x 150 cm;
    • links neben dem WC 53 cm x 54 cm, rechts 41 cm x 54 cm.
  • Links am WC ist ein hochklappbarer Haltegriff vorhanden. Rechts gibt es keinen Griff.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Die stufenlos begehbare Dusche ist 100 cm x 247 cm groß. Ein waagerechter Haltegriff ist vorhanden, ein Duschstuhl nicht.

Zimmer 12 mit Sanitärraum (Doppelzimmer) im 1. OG

  • Die Bewegungsfläche vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen beträgt mindestens 150 cm x 150 cm.
  • Die Bewegungsflächen links neben dem Bett sind 145 cm x 210 cm, rechts 95 cm x 210 cm groß.
  • Das Bett ist 62 cm hoch und nicht unterfahrbar.
  • Die Tür zum Sanitärraum öffnet nach innen.
  • Die Bewegungsflächen betragen: 
    • an der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mind. 150 cm x 150 cm;
    • links und rechts neben dem WC gibt es keine Bewegungsflächen.
  • Haltegriffe sind am WC nicht vorhanden.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Die stufenlos begehbare Dusche ist 90 cm x 190 cm groß. Duschstuhl oder Haltegriff sind nicht vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im 1. OG

  • Die Tür öffnet zur Seite (Schiebetür).
  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    • an der Tür 132 cm x 194 cm;
    • vor dem WC 88 cm x 170 cm;
    • vor dem Waschbecken mind. 150 cm x 150 cm;
    • links neben dem WC 31 cm x 54 cm, rechts 104 cm x 54 cm.
  • Rechts vom WC ist ein hochklappbarer Haltegriff vorhanden. Links ist der Griff an der Wand befestigt.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar. Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Bei einem akustischen Alarm gibt es kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • Im Aufzug erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch, nicht optisch. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • In den erhobenen Zimmern ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden.
  • Das Klingeln an den Zimmertüren wird nicht durch ein Blinksignal angezeigt.
  • Zur Kommunikation steht WLAN und ein Faxgerät zur Verfügung.
  • Im Restaurant / Frühstücksraum im EG und 1. OG sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. Es gibt Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen.
  • Informationen sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar. Direkt hinter der Eingangstür befinden sich zwei kontrastarme Stufen mit Handlauf.
  • Glastüren sind meist nicht mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
  • Es sind keine Hindernisse, z.B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
  • Bedienelemente sind teilweise taktil erfassbar und überall kontrastreich gestaltet.
  • Gehbahnen in Fluren sind überall visuell kontrastreich gestaltet und mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet. Die Wände können als Orientierung genutzt werden.
  • Im Innenbereich gibt es kein Leitsystem mit Bodenindikatoren.
  • Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Räume und Flure, der Aufzug und Treppen sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Im Aufzug erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Bedienelemente bzw. die Beschilderung sind kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Brailleschrift ist verfügbar.
  • Treppen haben Handläufe. Im Treppenhaus vom EG zum 2. OG besteht ein visueller und taktiler Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und Treppenauf- und -abgängen. Mindestens die erste und letzte Stufe weisen visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Es sind keine Informationen in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Die Speisekarte in den Restaurants ist in schnörkelloser, kontrastreicher Schrift gestaltet, jedoch nicht in Braille- oder Großschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrille, Lupen etc.)

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name und Logo des Betriebes sind am Haupteingang von außen klar erkennbar.
  • Eine Visitenkarte mit Anschrift und Telefonnummer des Hotels liegt an der Rezeption sichtbar aus.
  • In den Restaurants ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden. Die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert.
  • Informationen zur Orientierung sind in fotorealistischer Darstellung oder in Form von Piktogrammen verfügbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden.

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es steht ein allgemeiner Parkplatz zur Verfügung. Die drei Stellflächen für Menschen mit Behinderung sind nicht gekennzeichnet (Stellplatzgröße: 400 cm x 500 cm; Entfernung zum Nebeneingang 10 m, zum Haupteingang 80 m). Der Nebeneingang ist in der Nacht verschlossen, dann muss der Haupteingang benutzt werden, der auf der anderen Seite des Parkplatzes liegt.
  • Der Parkplatz und die Außenwege sind von der Oberflächenbeschaffenheit her nicht leicht begeh- und befahrbar. Der Weg zum Nebeneingang weist eine Steigung von 8 % auf einer Strecke von 1 m auf.
  • Der Haupteingang ist nur über 2 Stufen im Innenbereich erreichbar. Alternativ gibt es einen stufenlosen Nebeneingang (Türschwelle 2,5 cm).
  • Der Rezeptionstresen ist 119 cm hoch. Es ist keine alternative Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Alle Durchgänge/Türen sind mindestens 90 cm breit (teilweise sind Türschwellen mit einer Höhe von bis zu 2,5 cm vorhanden).
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind ebenerdig, per Rampe oder Aufzug erreichbar.
  • Die Aufzugskabine ist 100 cm x 138 cm groß. Die lichte Durchgangsbreite der Aufzugstür beträgt 85 cm. Ein horizontales Bedientableau ist nicht vorhanden (Höhe der Befehlsgeber 94 cm bis 103 cm).
  • Im Restaurant / Frühstücksraum im EG und 1. OG sind unterfahrbare Tische vorhanden.

Zimmer 11 mit Sanitärraum (Doppelzimmer) im 1. OG

  • Die Bewegungsfläche vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen beträgt 200 cm x 400 cm.
  • Die Bewegungsflächen links neben dem Bett sind 240 cm x 210 cm, rechts 170 cm x 210 cm groß.
  • Das Bett ist 62 cm hoch und nicht unterfahrbar.
  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    • an der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mind. 150 cm x 150 cm;
    • links neben dem WC 53 cm x 54 cm, rechts 41 cm x 54 cm.
  • Links am WC ist ein hochklappbarer Haltegriff vorhanden. Rechts gibt es keinen Griff.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Die stufenlos begehbare Dusche ist 100 cm x 247 cm groß. Ein waagerechter Haltegriff ist vorhanden, ein Duschstuhl nicht.

Zimmer 12 mit Sanitärraum (Doppelzimmer) im 1. OG

  • Die Bewegungsfläche vor wesentlichen, immobilen Einrichtungsgegenständen beträgt mindestens 150 cm x 150 cm.
  • Die Bewegungsflächen links neben dem Bett sind 145 cm x 210 cm, rechts 95 cm x 210 cm groß.
  • Das Bett ist 62 cm hoch und nicht unterfahrbar.
  • Die Tür zum Sanitärraum öffnet nach innen.
  • Die Bewegungsflächen betragen: 
    • an der Tür, vor dem WC und dem Waschbecken mind. 150 cm x 150 cm;
    • links und rechts neben dem WC gibt es keine Bewegungsflächen.
  • Haltegriffe sind am WC nicht vorhanden.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar. Der Spiegel ist im Sitzen nicht einsehbar.
  • Die stufenlos begehbare Dusche ist 90 cm x 190 cm groß. Duschstuhl oder Haltegriff sind nicht vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im 1. OG

  • Die Tür öffnet zur Seite (Schiebetür).
  • Im Sanitärraum betragen die Bewegungsflächen: 
    • an der Tür 132 cm x 194 cm;
    • vor dem WC 88 cm x 170 cm;
    • vor dem Waschbecken mind. 150 cm x 150 cm;
    • links neben dem WC 31 cm x 54 cm, rechts 104 cm x 54 cm.
  • Rechts vom WC ist ein hochklappbarer Haltegriff vorhanden. Links ist der Griff an der Wand befestigt.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar. Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Bei einem akustischen Alarm gibt es kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
  • Es ist keine induktive Höranlage vorhanden.
  • Im Aufzug erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch, nicht optisch. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • In den erhobenen Zimmern ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden.
  • Das Klingeln an den Zimmertüren wird nicht durch ein Blinksignal angezeigt.
  • Zur Kommunikation steht WLAN und ein Faxgerät zur Verfügung.
  • Im Restaurant / Frühstücksraum im EG und 1. OG sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken. Es gibt Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen.
  • Informationen sind in Schriftform verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar. Direkt hinter der Eingangstür befinden sich zwei kontrastarme Stufen mit Handlauf.
  • Glastüren sind meist nicht mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
  • Es sind keine Hindernisse, z.B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
  • Bedienelemente sind teilweise taktil erfassbar und überall kontrastreich gestaltet.
  • Gehbahnen in Fluren sind überall visuell kontrastreich gestaltet und mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet. Die Wände können als Orientierung genutzt werden.
  • Im Innenbereich gibt es kein Leitsystem mit Bodenindikatoren.
  • Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Räume und Flure, der Aufzug und Treppen sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Im Aufzug erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Bedienelemente bzw. die Beschilderung sind kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Brailleschrift ist verfügbar.
  • Treppen haben Handläufe. Im Treppenhaus vom EG zum 2. OG besteht ein visueller und taktiler Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und Treppenauf- und -abgängen. Mindestens die erste und letzte Stufe weisen visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Es sind keine Informationen in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Die Speisekarte in den Restaurants ist in schnörkelloser, kontrastreicher Schrift gestaltet, jedoch nicht in Braille- oder Großschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrille, Lupen etc.)

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name und Logo des Betriebes sind am Haupteingang von außen klar erkennbar.
  • Eine Visitenkarte mit Anschrift und Telefonnummer des Hotels liegt an der Rezeption sichtbar aus.
  • In den Restaurants ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden. Die Speisen werden nicht sichtbar präsentiert.
  • Informationen zur Orientierung sind in fotorealistischer Darstellung oder in Form von Piktogrammen verfügbar.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

März 2019 - Februar 2022

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung"

Bildergalerie

Gasthaus Schwan

Adresse & Kontakt

Gasthaus Schwan
Am Marktplatz 5
93339 Riedenburg
2

Telefonnummer:+49 9442 1272
E-Mail-Adresse:info@schwan-riedenburg.de
Website:https://www.schwan-riedenburg.de

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