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Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer


Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer.“
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung auf dem Marktplatz (Stellplatzgröße: 350 cm x 550 cm).
- Der Weg vom Parkplatz zum Haupteingang ist 100 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar.
- In 100 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Marktplatz.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Haupteingang mit einem Aufzug oder über den Nebeneingang über dem Hof.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich.
- Die Aufzugkabine ist 106 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
- Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Ausnahmen: Die Tür auf dem Weg zum Hof ist 88 cm breit.
- Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 95 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Außenwege sind mindestens 200 cm breit, leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 2 %.
- Es sind keine Sitzgelegenheiten vorhanden.
- Die Exponate/Stationen/Objekte sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
- Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (2. UG)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
- Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten (Filmvorführung).
- Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind fotorealistisch dargestellt.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet und nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
- Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.
- Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet, jedoch nicht taktil erfassbar.
- Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
- Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
- Die Exponate/Stationen/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet.
- Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten (Filmvorführung).
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
- Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind fotorealistisch dargestellt.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
- Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt (außer WC).
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
September 2019 - August 2022



Bildergalerie

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