Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben
Reisen für Alle

Landratsamt Ostallgäu

Marktoberdorf

Herzlich willkommen!

Landratsamt Ostallgäu - Verwaltungszentrum im Herzen des idyllischen Allgäus. Umgeben von malerischen Bergen und Seen, bietet die Region vielfältige Freizeitmöglichkeiten und kulturelle Highlights. 

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm). 
  • Der Weg ist von der Oberflächenbeschaffenheit erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar. Der Parkplatz ist 90 m vom Eingang entfernt.
  • Es gibt eine Bushaltestelle (Stadtbus) in 62 m Entfernung. 
  • Der stufenlose Weg von der Bushaltestelle zum Eingang ist 60 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 6 % über eine Strecke von 15 m. 
  • Das Gebäude ist stufenlos über den Haupteingang zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos  oder über Aufzüge zugänglich. 
  • Die Aufzugskabinen sind mindestens 109 cm x 209 groß. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Die Schalter sind an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch. Es ist ein andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

WC für Menschen mit Behinderung (Gebäude A - Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken und vor dem WC 200 cm x 139 cm;
    links neben dem WC und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.

WC für Menschen mit Behinderung  (Gebäude C - 1. Obergeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 190 cm x 160 cm; vor dem WC 200 cm x 141 cm;
    links neben dem WC und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 69 cm.

Bei beiden WCs:

  • Die WC-Tür ist mit einem Euroschlüssel zu öffnen.
  • Das WC ist von rechts und links anfahrbar.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm. 
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es gibt einen Alarmauslöser.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  •  An drei Informationsschaltern stehen induktive Höranlagen zur Verfügung (gekennzeichnet).
  • Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, sind akustisch verfügbar.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen mitgebracht werden.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet. 
  • Es ist ein Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast. 
  • Informationen zur Orientierung sind in Brailleschrift verfügbar. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. Die Beschilderung ist zusätzlich in Brailleschrift vorhanden. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. 
  • Treppen im Gebäude weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.  Beidseitige Handläufe sind vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Landratsamtes sind von außen klar erkennbar.
  • Es gibt eine Bushaltestelle (Stadtbus) des Nahverkehrs in 62 m.  
  • Der Schalter ist von der Eingangstür aus direkt sichtbar. 
  • Es gibt ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem. 
  • Es sind Filme als technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden. 
  • Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, sind in leichter Sprache verfügbar. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm). 
  • Der Weg ist von der Oberflächenbeschaffenheit erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar. Der Parkplatz ist 90 m vom Eingang entfernt.
  • Es gibt eine Bushaltestelle (Stadtbus) in 62 m Entfernung. 
  • Der stufenlose Weg von der Bushaltestelle zum Eingang ist 60 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 6 % über eine Strecke von 15 m. 
  • Das Gebäude ist stufenlos über den Haupteingang zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos  oder über Aufzüge zugänglich. 
  • Die Aufzugskabinen sind mindestens 109 cm x 209 groß. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Die Schalter sind an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch. Es ist ein andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

WC für Menschen mit Behinderung (Gebäude A - Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken und vor dem WC 200 cm x 139 cm;
    links neben dem WC und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.

WC für Menschen mit Behinderung  (Gebäude C - 1. Obergeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 190 cm x 160 cm; vor dem WC 200 cm x 141 cm;
    links neben dem WC und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 69 cm.

Bei beiden WCs:

  • Die WC-Tür ist mit einem Euroschlüssel zu öffnen.
  • Das WC ist von rechts und links anfahrbar.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm. 
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es gibt einen Alarmauslöser.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  •  An drei Informationsschaltern stehen induktive Höranlagen zur Verfügung (gekennzeichnet).
  • Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, sind akustisch verfügbar.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen mitgebracht werden.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet. 
  • Es ist ein Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden. 
  • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast. 
  • Informationen zur Orientierung sind in Brailleschrift verfügbar. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. Die Beschilderung ist zusätzlich in Brailleschrift vorhanden. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. 
  • Treppen im Gebäude weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.  Beidseitige Handläufe sind vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Landratsamtes sind von außen klar erkennbar.
  • Es gibt eine Bushaltestelle (Stadtbus) des Nahverkehrs in 62 m.  
  • Der Schalter ist von der Eingangstür aus direkt sichtbar. 
  • Es gibt ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem. 
  • Es sind Filme als technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden. 
  • Informationen, die der Orientierung dienen und aus Wörtern bestehen, sind in leichter Sprache verfügbar. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Mai 2023 - April 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde" Piktogramm "barrierefrei für Kognitive Beeinträchtigungen"

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Adresse & Kontakt

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
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Telefonnummer:08342-911 0
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