Reisen für Alle - Deutschland barrierefrei erleben
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Schloss Schönhausen

Berlin

Herzlich willkommen!

In keinem anderen preußischen Schloss sind die Zeitschichten der deutschen Geschichte so dicht ablesbar wie in Schönhausen.

Das Schloss war von 1740 bis 1797 die Sommerresidenz der preußischen Königin Elisabeth Christine. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde Schönhausen als zentrales Depot für die sogenannte „Entartete Kunst“ genutzt, die devisenbringend ins Ausland verkauft wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg diente das Schloss zunächst dem Präsidenten der DDR als Amtssitz. Und wurde ab 1964 zum Gästehaus der DDR Regierung.

Den Besuchern stehen neben persönlichen Führungen auch Rundgänge mit einem Audioguide (dt./engl.) auch in Leichter Sprache sowie mit einem Videoguide in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist kein betriebseigener Parkplatz vorhanden. Links vor dem Westtor in der Tschaikowskistraße gibt es einen Parkplatz, der zum Erhebungszeitpunkt (Nov. 2023) und in den kommenden Jahren wegen einer Baustelle nicht genutzt werden kann. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dürfen zum Aus- und Einstieg bis vor das Schloss gefahren werden.
  • Die Wege im Schlossgarten sind teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar. Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Das Schloss ist stufenlos zugänglich (Schwelle von 2 cm).
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 108 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Ausnahmen: Einige Türen in der Dauerausstellung sind schmaler als 90 cm. Die betreffenden Räume gehören jedoch nicht zum Rundgang oder können auch von außen eingesehen werden. Die Sonderausstellung im 2. Stock ist über einen 80 cm breiten Durchgang zugänglich. Die Türen zu den WCs sind 85 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch.
  • In der Ausstellung sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar und die Informationen sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer können jeder Führung teilnehmen. Es stehen mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. Die gesamte Route der Führung ist stufenlos befahrbar.
  • angebotene Hilfsmittel: Rollator, Gehstock, Rollstuhl, Klapphocker

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor der Tür 133 cm x 164 cm;
    vor dem WC und dem Waschbecken 200 cm x 145 cm;
    links neben dem WC 86 cm x 70 cm und rechts neben dem WC 78 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. Im Alarmfall geht das Personal durch alle Räume.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen in der Ausstellung werden schriftlich vermittelt. Es gibt einige Filme sowie einen Video-Guide in Deutscher Gebärdensprache.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang zum Schloss ist weder visuell kontrastreich gestaltet noch durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Informationen in der Ausstellung werden schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet. Es gibt einige Filme sowie einen Audio-Guide in Deutsch und Englisch.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen können jeder Führung teilnehmen, jedoch bitte in Begleitung. Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Die Informationen in der Ausstellung werden schriftlich vermittelt. Es gibt einige Filme sowie einen Audio-Guide in Leichter Sprache.

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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist kein betriebseigener Parkplatz vorhanden. Links vor dem Westtor in der Tschaikowskistraße gibt es einen Parkplatz, der zum Erhebungszeitpunkt (Nov. 2023) und in den kommenden Jahren wegen einer Baustelle nicht genutzt werden kann. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dürfen zum Aus- und Einstieg bis vor das Schloss gefahren werden.
  • Die Wege im Schlossgarten sind teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar. Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Das Schloss ist stufenlos zugänglich (Schwelle von 2 cm).
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig oder über einen Aufzug zugänglich.
  • Die Aufzugkabine ist 108 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Ausnahmen: Einige Türen in der Dauerausstellung sind schmaler als 90 cm. Die betreffenden Räume gehören jedoch nicht zum Rundgang oder können auch von außen eingesehen werden. Die Sonderausstellung im 2. Stock ist über einen 80 cm breiten Durchgang zugänglich. Die Türen zu den WCs sind 85 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch.
  • In der Ausstellung sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar und die Informationen sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer können jeder Führung teilnehmen. Es stehen mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können. Die gesamte Route der Führung ist stufenlos befahrbar.
  • angebotene Hilfsmittel: Rollator, Gehstock, Rollstuhl, Klapphocker

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor der Tür 133 cm x 164 cm;
    vor dem WC und dem Waschbecken 200 cm x 145 cm;
    links neben dem WC 86 cm x 70 cm und rechts neben dem WC 78 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. Im Alarmfall geht das Personal durch alle Räume.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen in der Ausstellung werden schriftlich vermittelt. Es gibt einige Filme sowie einen Video-Guide in Deutscher Gebärdensprache.

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang zum Schloss ist weder visuell kontrastreich gestaltet noch durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Informationen in der Ausstellung werden schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet. Es gibt einige Filme sowie einen Audio-Guide in Deutsch und Englisch.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen können jeder Führung teilnehmen, jedoch bitte in Begleitung. Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.

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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Die Informationen in der Ausstellung werden schriftlich vermittelt. Es gibt einige Filme sowie einen Audio-Guide in Leichter Sprache.

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

November 2023 - Oktober 2026

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Rollstuhlfahrer" Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Blinde"

Bildergalerie

Schloss Schönhausen

Adresse & Kontakt

Schloss Schönhausen
Tschaikowskistr. 1
13156 Berlin
3

Telefonnummer:+49 30 403 949 2622
E-Mail-Adresse:schloss-schoenhausen@spsg.de
Website:http://www.spsg.de

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