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Restaurant & Pension Stadtscheune Köthen

Köthen

Herzlich willkommen!

Bei der Herrichtung des Restaurants im Erdgeschoss und unserer sieben Zimmer haben wir großes Augenmerk auf die Erhaltung der alten Bausubstanz gelegt. 

Das Fachwerk wurde offengelegt, aufgearbeitet und als Gestaltungselement in die Innenarchitektur integriert. So entstanden unsere einzigartigen Bereiche und Zimmer, alle modern eingerichtet im Landhausstil und mit viel Liebe zum Detail. Das naturbelassene Holz ohne Lacke und Lasuren verspricht ein angenehmes, gesundes Raumklima. 

Im 1. OG, das nur über Treppen erreichbar ist,  gibt es je ein Zimmer für Menschen mit Sehbehinderung und für Menschen mit Hörbehinderung / gehörlose Menschen. 

Das Team der Stadtscheune heißt seine Gäste im Herzen der Bachstadt Köthen herzlich willkommen. 

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist ein öffentlicher Parkplatz in ca. 100 m Entfernung vorhanden.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Das Restaurant und das öffentliche WC sind ebenerdig zugänglich. Die Zimmer im 1. OG sind nur über Treppen erreichbar.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 70 cm breit. Ausnahmen: Die WC Kabinentüren sind zwischen 45 cm und 55 cm breit.
  • Die Rezeption/Tresen im Restaurant ist 118 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Im Restaurant sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Zimmer 1 (Doppelzimmer,  1. Obergeschoss)

  • Die Zimmertür ist 82 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen vor/hinter der Tür sind mindestens 110 cm x 300 cm groß.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor wesentlichen, feststehenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) 200 cm x 120 cm;
    links und rechts neben dem Bett mindestens 40 cm x 200 cm.
  • Das Bett ist 50 cm hoch.
  • Das Bad ist nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert (sehr kleine Bewegungsflächen, keine Haltegriffe etc.).

Zimmer 4 (Doppelzimmer,  1. Obergeschoss)

  • Die Zimmertür ist 81 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen vor/hinter der Tür sind mindestens 110 cm x 300 cm groß.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor wesentlichen, feststehenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) 180 cm x 120 cm;
    links neben dem Bett 52 cm x 200 cm; rechts neben dem Bett 38 cm x 200 cm.
  • Das Bett ist 50 cm hoch.
  • Das Bad ist nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert (sehr kleine Bewegungsflächen, keine Haltegriffe etc.).
  • Es ist kein öffentliches für Menschen mit Behinderung konzipiertes WC vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im Zimmer 1 optisch deutlich wahrnehmbar:
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Restaurant sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Zimmer 1: Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. Das Anklopfen an die Zimmertür wird durch ein Blinksignal angezeigt.
  • Zimmer 4: Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. 
  • Es wird W-LAN angeboten. Ein Faxgerät ist im Haus vorhanden. 

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Treppenstufen sind visuell kontrastreich gestaltet und haben beidseitige Handläufe.
  • Zimmer 4 im 1. OG ist wegen der kontrastreichen Gestaltung der Bedienelemente für Menschen mit Sehbehinderung geeignet.  
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Restaurants/Pension sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es stehen keine Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist ein öffentlicher Parkplatz in ca. 100 m Entfernung vorhanden.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Das Restaurant und das öffentliche WC sind ebenerdig zugänglich. Die Zimmer im 1. OG sind nur über Treppen erreichbar.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 70 cm breit. Ausnahmen: Die WC Kabinentüren sind zwischen 45 cm und 55 cm breit.
  • Die Rezeption/Tresen im Restaurant ist 118 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Im Restaurant sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Zimmer 1 (Doppelzimmer,  1. Obergeschoss)

  • Die Zimmertür ist 82 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen vor/hinter der Tür sind mindestens 110 cm x 300 cm groß.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor wesentlichen, feststehenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) 200 cm x 120 cm;
    links und rechts neben dem Bett mindestens 40 cm x 200 cm.
  • Das Bett ist 50 cm hoch.
  • Das Bad ist nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert (sehr kleine Bewegungsflächen, keine Haltegriffe etc.).

Zimmer 4 (Doppelzimmer,  1. Obergeschoss)

  • Die Zimmertür ist 81 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen vor/hinter der Tür sind mindestens 110 cm x 300 cm groß.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor wesentlichen, feststehenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) 180 cm x 120 cm;
    links neben dem Bett 52 cm x 200 cm; rechts neben dem Bett 38 cm x 200 cm.
  • Das Bett ist 50 cm hoch.
  • Das Bad ist nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert (sehr kleine Bewegungsflächen, keine Haltegriffe etc.).
  • Es ist kein öffentliches für Menschen mit Behinderung konzipiertes WC vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im Zimmer 1 optisch deutlich wahrnehmbar:
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Im Restaurant sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
  • Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).
  • Zimmer 1: Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. Das Anklopfen an die Zimmertür wird durch ein Blinksignal angezeigt.
  • Zimmer 4: Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. 
  • Es wird W-LAN angeboten. Ein Faxgerät ist im Haus vorhanden. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Treppenstufen sind visuell kontrastreich gestaltet und haben beidseitige Handläufe.
  • Zimmer 4 im 1. OG ist wegen der kontrastreichen Gestaltung der Bedienelemente für Menschen mit Sehbehinderung geeignet.  
  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.
  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Restaurants/Pension sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es stehen keine Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Februar 2022 - Januar 2025

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehörlos" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung"

Bildergalerie

Restaurant & Pension Stadtscheune Köthen

Adresse & Kontakt

Restaurant & Pension Stadtscheune Köthen
Holzmarkt 9
06366 Köthen
14

Telefonnummer:+49 3496 700 5755
E-Mail-Adresse:info@stadtscheune-koethen.de
Website:www.stadtscheune-koethen.de

Partner & Lizenznehmer

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