Beteiligte
- Anbieter/Betriebe, die eine Zertifizierung anstreben
- Lizenznehmer des Kennzeichnungssystems, die die Zertifizierung anbieten
- Erheber, die eine Ausbildung zum zertifizierten Erheber erfolgreich absolviert haben
- Prüfstelle (DSFT), die die erhobenen Anbieter/Betriebe auswertet und die Kennzeichnung vergibt
Ablauf
- Die Lizenznehmer informieren und werben für das Kennzeichnungssystem durch Veranstaltungen, Publikationen etc.
- Der interessierte Anbieter/Betrieb nimmt Kontakt mit dem Lizenznehmer auf, um die Auftragsdetails abzusprechen. Er erhält ein Angebot und die Vereinbarung über die Erhebung und Kennzeichnung und sendet diese unterschrieben zurück.
- Der Lizenznehmer beauftragt einen Erheber, der Kontakt zum Anbieter/Betrieb aufnimmt und in einem Vor-Ort-Termin die Daten zur Barrierefreiheit mit Hilfe der einheitlichen Erhebungsbögen (in Zukunft: Online-Datenbank) erfasst.
- Der Lizenznehmer bzw. Erheber übermittelt die Erhebungsunterlagen und Fotos an die Prüfstelle (DSFT).
- Die Prüfstelle (DSFT) wertet die Erhebungsunterlagen aus, ermittelt die Kennzeichnung und sendet die Prüfberichte an den Lizenznehmer, der diese an den Anbieter/Betrieb weiterleitet. Der Anbieter/Betrieb hat vier Wochen Zeit, die Berichte zu prüfen, ggf. geringfügige Nachbesserungen vorzunehmen und diese z. B. durch Fotos zu belegen.
- Mindestens ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Anbieters/Betriebs nimmt an der Online-Schulung oder an einer Präsenzschulung „Reisen für Alle“ teil. (Dies kann auch schon vor der Erhebung stattfinden.) Die Qualifizierung durch die Schulung ist personengebunden. Scheidet der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin aus, ist eine weitere Person nachzuschulen.
- Die Prüfstelle (DSFT) übermittelt dem Lizenznehmer das Zertifikat und einen Satz Aufkleber mit der Kennzeichnung, die entsprechenden digitalen Logo- und Piktogramm-Dateien sowie die ggf. überarbeiteten Prüfberichte. Der Lizenznehmer leitet diese Unterlagen an den Anbieter/Betrieb weiter. Die Kennzeichnung ist 3 Jahre gültig.
- Der Anbieter/Betrieb kann mit seiner Kennzeichnung werben und wird auf der Internetseite des Lizenznehmers sowie auf www.deutschland-barrierefrei-erleben.de (sein Einverständnis vorausgesetzt) dargestellt.