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DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst

Hörstel

Herzlich willkommen!

Das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst versteht sich als "Denkmal - Atelier", das zeitgenössische, spartenübergreifende Kunst im Spannungsfeld ortsspezifischer Setzungen und historischem Kontext präsentiert.

Am Fuße des Teutoburger Waldes, unweit der Stadt Hörstel,  liegt das Kloster Gravenhorst, eine ehemalige Abtei der  Zisterzienserinnen. Umgeben von Gräften und Streuobstwiesen bietet das einstige Kloster mit seiner Kirche, den Konventgebäuden, der Mühle und  dem Mühlteich, dem Back- und Brauhaus, der imposanten Mauer und den  historischen Brücken das Bild einer fast vollständig erhaltenen  Klosteranlage: eine absolute Seltenheit im nördlicheren Teil  Deutschlands.  

Präsentiert wird zeitgenössische Kunst in historischen Gemäuern: Ein vielfältiges Programm aus Ausstellungen, Projektstipendien, Licht-, Klang- und Gartenkunst sowie Kulturfesten und Veranstaltungen locken zahlreiche Besucherinnen und Besucher ins DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst.

Informationen zur Barrierefreiheit Kurzbericht als PDF

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 310 cm x 400 cm).  
  • Der Weg vom Parkplatz zum Haupteingang ist 230 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 2 % über eine Strecke von 10 m.  
  • Der Weg vom Haupteingang zum Nebeneingang ist teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 7 % über eine Strecke von 6 m.  
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Nebeneingang.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich. Ausnahmen: Treppen zum Regieraum, Treppe zur Ausstellung im Remter und Stufen im Gewölbekeller.
  •  Die Aufzugskabine ist 109 cm x 147 cm groß.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Ausnahme: Eingang zum Regieraum ist 80 cm breit. 
  • Die Kasse ist 105 cm hoch.  
  • Die Exponate/Stationen/Objekte und die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen sichtbar und lesbar. 
  • Angebotene Hilfsmittel: Mobile Museumshocker
  •  Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
  • Die gesamte Route der Führung ist nicht für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. 
  • Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die  während der Führung benutzt werden können. 

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung 

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 130 cm x 139 cm; vor dem WC 310 cm x 123 cm;
    links neben dem WC 78 cm x 194 cm; rechts neben dem WC 87 cm x 194 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.  Alternativ sind Treppen vorhanden. 
  • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden schriftlich vermittelt. 
  • Im großen Saal finden auch Veranstaltungen statt. Es gibt dort eine Induktionsschleife.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.  
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.  
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet.  
  • Fast alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Alternativ sind Treppen vorhanden. 
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben beidseitige Handläufe. 
  •  Die Exponate/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden schriftlich vermittelt, sie sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Für den "Parcours der Nichtsehenswürdigkeiten" des ehemaligen Klosters stehen speziell angefertigter tastbarer Tablets dem Besucher zur Verfügung. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Der Name der Einrichtung ist von außen klar erkennbar.  
  • Die Ziele der Wege sind meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. 
  • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. 

Prüfbericht:
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Informationen zur Barrierefreiheit:

Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Menschen mit GehbehinderungRollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 310 cm x 400 cm).  
  • Der Weg vom Parkplatz zum Haupteingang ist 230 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 2 % über eine Strecke von 10 m.  
  • Der Weg vom Haupteingang zum Nebeneingang ist teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 7 % über eine Strecke von 6 m.  
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Nebeneingang.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug zugänglich. Ausnahmen: Treppen zum Regieraum, Treppe zur Ausstellung im Remter und Stufen im Gewölbekeller.
  •  Die Aufzugskabine ist 109 cm x 147 cm groß.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Ausnahme: Eingang zum Regieraum ist 80 cm breit. 
  • Die Kasse ist 105 cm hoch.  
  • Die Exponate/Stationen/Objekte und die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen sichtbar und lesbar. 
  • Angebotene Hilfsmittel: Mobile Museumshocker
  •  Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
  • Die gesamte Route der Führung ist nicht für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. 
  • Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die  während der Führung benutzt werden können. 

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung 

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 130 cm x 139 cm; vor dem WC 310 cm x 123 cm;
    links neben dem WC 78 cm x 194 cm; rechts neben dem WC 87 cm x 194 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Menschen mit Hörbehinderung gehörlose Menschen

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.  Alternativ sind Treppen vorhanden. 
  • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden schriftlich vermittelt. 
  • Im großen Saal finden auch Veranstaltungen statt. Es gibt dort eine Induktionsschleife.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Menschen mit Sehbehinderungblinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.  
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.  
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet.  
  • Fast alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt. Alternativ sind Treppen vorhanden. 
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben beidseitige Handläufe. 
  •  Die Exponate/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet. 
  • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden schriftlich vermittelt, sie sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. 
  • Für den "Parcours der Nichtsehenswürdigkeiten" des ehemaligen Klosters stehen speziell angefertigter tastbarer Tablets dem Besucher zur Verfügung. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. 

Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen"

 Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes. 

  • Der Name der Einrichtung ist von außen klar erkennbar.  
  • Die Ziele der Wege sind meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. 
  • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache. 
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. 

Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:

Dezember 2021 - November 2024

Information zur Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft Piktogramm "barrierefrei für Gehbehinderung" Piktogramm "barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung"

Bildergalerie

DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst

Adresse & Kontakt

DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst
Klosterstraße 10
48477 Hörstel
10

Telefonnummer:02551 694200
E-Mail-Adresse:da-kunsthaus@kreis-steinfurt.de
Website:https://www.da-kunsthaus.de/

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